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Sie sind für eine Katzenschutzverordnung und
halten Kastrationen von verwilderten Hauskatzen für notwendig, dann unterstützen Sie das Projekt mit einer Spende: 

Sparkasse Schwarzwald-Baar 

IBAN: DE33 6945 0065 0151 0135 80

 

 

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Der Arbeitskreis Katzenschutzverodnung setzt sich für die Umsetzung einer Verordnung im Schwarzwald-Baar-Kreis ein, welche die Vermehrung von verwilderten Hauskatzen im Kreis reduzieren soll.
Der wesentliche Inhalt wäre eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Hauskatzen mit unkontrollierten Freigang.

Katzenschutz 2024

...der Heutige Stand (02.12.2024)
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Vorreiter der Katzenschutzverordnung im Schwarzwald-Baar-Kreis war 2022 die Stadt Donaueschingen, daraufhin folgten viele weitere Kommunen ...

Das Problem

Die Flut der verwilderten Katzen im Landkreis ist nicht mehr einzudämmen. Verwilderte Hauskatzen sind entlaufene oder zurückgelassene Katzen welche unkastriert Nachkommen gezeugt haben. Wachsen die Tiere ganz ohne menschlichen Einfluss auf, sind sie scheu, kämpfen alleine um ihr Überleben und verenden oft jämmerlich. Nur ein Katzenpaar kann in 10 Jahren 80 Millionen Nachkommen zeugen. 

Bisher wurde der Bestand durch Kastrationsaktionen (einfangen und unfruchtbar machen) von Tierschutzvereinen kontrolliert. Die Städte und Gemeinden im Kreis kamen selten mit der Problematik in Berührung.

Durch fehlende ehrenamtliche Initiatoren und dem Rückgang von Spenden sind die Vereine nicht mehr in der Lage diese Arbeit zu leisten. 

Das Problem muss nun nachhaltig gelöst werden, die Städte und Gemeinden sind gefragt, und dies bevor der Bestand der verwilderten Hauskatzen auf Millionen anwächst...

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Blick auf Deutschland

Seit 2002 ist das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetzt verankert und für alle Mitbürger verpflichtend ! 

2013 wurde mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes § 13b eingeführt. Die Länder sind ermächtigt durch  Rechtsverordnung den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen zu beschränken oder zu verbieten. Durch die Rechtsverordnung vom 19. November 2013 hat die Landesregierung Baden-Württemberg diese Ermächtigung auf die Städte und Gemeinden des Landes übertragen. Auch auf ordnungsrechtlicher Ebene ist eine Katzenschutzverordnung möglich.

In Deutschland haben bereits 787 Städte und Gemeinden, (darunter ganze Landkreise mit über 80 Gemeinden) eine Katzenschutzverordnung eingeführt. Nur der Süden (Baden Württemberg/Bayern) konnte es sich bis jetzt finanziell leisten weiter durch Kastrationsaktionen und Einfangen der kranken Tiere das Elend auf den Straßen einzudämmen. 

Aber auch hier gehen die Ressourcen aus. Die ersten Gemeinden Berglen und Schramberg führen ab 2020 eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen mit unkontrollierten Freigang ein. 

§ 13b TierSchG

Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zum Schutz freilebender Katzen

bestimmte Gebiete festzulegen, in denen

1. an diesen Katzen festgestellte erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden auf die hohe Anzahl dieser Tiere in dem jeweiligen Gebiet zurückzuführen sind und

2. durch eine Verminderung der Anzahl dieser Katzen innerhalb des jeweiligen Gebietes deren Schmerzen, Leiden oder Schäden verringert werden können.

In der Rechtsverordnung sind die Gebiete abzugrenzen und die für die Verminderung der Anzahl der freilebenden Katzen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Insbesondere können in der Rechtsverordnung

1. der unkontrollierte freie Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen in dem jeweiligen Gebiet verboten oder beschränkt sowie

2. eine Kennzeichnung und Registrierung der dort gehaltenen Katzen, die unkontrollierten freien Auslauf haben können, vorgeschrieben werden.

Eine Regelung nach Satz 3 Nummer 1 ist nur zulässig, soweit andere Maßnahmen, insbesondere solche mit unmittelbarem Bezug auf die freilebenden Katzen, nicht ausreichen. Die Landesregierungen können ihre Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Behörden übertragen.

Der Landkreis Schwarzwald-Baar

Erstreckt sich über eine Fläche von 1025 km², beherbergt ca. 210000 Einwohner, verfügt über 3 aktive Tierschutzvereine (ehem. 7). Als Unterbringung für Haustiere dient das Kreistierheim Schwarzwald-Baar-Kreis (mit 80 Katzenplätzen), welches vertraglich an die Aufnahme von Fund- und herrenloser Tiere gebunden ist bis zur Kapazitätsgrenze. Die Finanzierung erfolgt über die Kreisumlage mit einer Pro-Kopf Pauschale von 55 Cent pro Einwohner/Jahr. 

      

       

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Herrenlose Hauskatzen die im Kreistierheim untergebracht wurden

In der Tabelle ist die Anzahl der herrenlosen Hauskatzen zu sehen, die pro Gemeinde im Jahr aufgegriffen und im Tierheim untergebracht wurden. Aufgrund von zu geringen Aufnahmekapazitäten können im Tierheim jährlich nur im Schnitt 150 verwilderte Katzen versorgt werden. Ortschaften mit wenig bis keine Katzen werden durch Tierschützer betreut (diese Zahlen tauchen in der 2. Tabelle auf).

Das Jahr 2019 ist noch nicht vorüber und hat somit noch keine aussagekräftige Zahlen.

Im Schnitt kommen jährlich 150 herrenlose, verwilderte Hauskatzen ins Kreistierheim.

Handlungsbedarf im Schwarzwald-Baar-Kreis 

Davon ausgehend, dass 200 von den 400 Katzen jährlich männlich sind, bei einem Streifgebiet von 5 km pro Kater und einer Landkreisfläche von ca. 1.000 km² reichen diese Kater aus, um den Landkreis flächendeckend zu befruchten. Dies würde bedeuten 200 Katzenpaare zeugen pro Jahr 12 Jungtiere und diese vermehren sich weiter, so dass spätestens in 4 Jahren die Zahl auf 4 Millionen verwilderte Katzen im Landkreis steigt.

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4 Millionen Katzen in 4 Jahren wenn die Tierschützer ihre Arbeit niederlegen müssen und der Landkreis nicht handelt ! 

Die Zukunft des Kreistierheim Schwarzwald-Baar und den Tierschutzvereinen im Kreis und somit des Tierschutzes im Landkreis, hängt von guten zukunftsvisierten Entscheidungen ab.

 

Der Landkreis hat mit dem Bau eines der modernsten Tierheimen in BW bereits eine eindeutige Stellung bezogen.

Als besonders gut für seine Mitgeschöpfe sorgender Landkreis müssen nun die richtigen Schritte folgen, um das im Grundgesetzt verankerte Staatsziel Tierschutz aktiv umzusetzen.

Lasst uns der erste Landkreis in BW sein, der eine Katzenschutzverordnung einführt.

„Die Größe und den moralischen Fortschritt einer Nation [Landkreis] kann man daran messen, wie sie ihre Tiere behandeln.“
- Mahatma Gandhi

In der Tabelle ist die Gesamtzahl aufgegriffener herrenloser Hauskatzen im Kreis zu sehen. Die meisten Tiere werden nur kastriert, gekennzeichnet und dann wieder frei gelassen. Eine Aufnahme aller Katzen im Kreistierheim ist nicht möglich. Die Schwarzzahlen werden deutlich höher sein, da privat engagierte Menschen ebenfalls bei Problemlagen auf eigene Kosten kastrieren um der Situation Herr zu werden.

Im Schnitt werden jährlich bis zu 400 herrenlose, verwilderte Hauskatzen im Kreis kastriert.

Aufgegriffenen herrenlose Hauskatzen im Kreis

Kostenexplosion im Kreis

Schon lange ist die Pauschale nicht mehr ausreichend zur Finanzierung der Katzenschwämme, erhöhte Tierarztkosten wie auch erhöhter Personalbedarf durch zu viele kranke und verwilderte Hauskatzen bringen die Finanzierung aus dem Gleichgewicht.

Die Zahlen

laut einer Umfrage bei den kastrierenden Organisationen konnten folgende Resultate (Stand: 09.2019) zusammengestellt werden:

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