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Kommunen mit KatSchuVO
Donaueschingen
Unterkirnach
Dauchingen
Blumberg
Hüfingen
St.Georgen
Königsfeld
Schönwald
Triberg
Schonach
Brigachtal
Bräunlingen
Kommunen ohne KatSchuVO
Gütenbach
Furtwangen
Vöhrenbach
Mönchweiler
Niedereschach
Villingen-Schwenningen
Tuningen
Bad Dürrheim
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„Die konsequente Kastration aller Katzen mit Freigang ist essenziell, um das Tierleid bei den verwilderten Katzen zu reduzieren“

Leiterin des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung SBK.

Dr. Teresa Schwarzmaier

Villingen-Schwenningen

Wie sieht es in der größten Stadt im Kreis aus?

Die bisherigen KatSchuVo wurden durch die Kommunen selbst in den Gemeinderat getragen, nachdem man sich mit der Problematik beschäftigt hatte. Villingen-Schwenningen sah bisher noch kein Anlass und ist somit die erste Kommune, in der der Antrag über eine Fraktion gestellt werden musste. Die SPD reichte ihren Antrag im August 2023 ein. Wann kommt es nun zur Abstimmung ?
Daten / Fakten / Hintergründe

Städte und Gemeinden mit Katzenschutzverordnung

Berlin als Deutschlands größte Stadt beschloss aufgrund der immensen Anzahl Katzen, für 3,87 Millionen Einwohner die Verpflichtung ihre Katze, wenn diese ungehinderten Freigang bekommt, zu kastrieren und zu kennzeichnen.

In Niedersachsen wurde auf Länderebene eine Verordnung erlassen.

In über 1000 weiteren Städten Deutschlands wie Köln, Essen, Düsseldorf, Darmstadt, Wiesbaden, Berlin, Rostock, Hannover, Bochum, Erfurt, Weimar, Speyer, Ludwigshafen und Neustadt an der Weinstraße bestehen Katzenschutzverordnungen, die nach § 13 b TierSchG erlassen wurden.

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg haben sich bereits 74 Kommunen angeschlossen (Stand März 24). Der Vorreiter der großen Städte in BW war Karlsruhe mit einer vollumfänglichen Verordnung. Zuvor beschloss Mannheim zwar eine Verordnung, entschied sich jedoch für eine Light Version ohne Kastrationspflicht. Da mit dieser Maßnahme die Vermehrung der Katzen nicht gestoppt werden konnte, verschärfte der Gemeinderat nun am 13.3.2024 die KatSchuVO. Ab Oktober sind auch in Mannheim die Katzen mit ungehindertem Zugang ins Freie zu kastrieren.

Mit  308.707 Einwohnern hat Karlsruhe mehr als dreimal so viele Einwohner wie Villingen-Schwenningen (89.210 Einwohner) und sollte eine entsprechend höhere Katzenpopulation aufweisen. Nichtsdestotrotz wird sie als Vergleichsstadt dienen, um einen realistischen Anhaltspunkt für die Katzenproblematik zu bekommen.

Kommunen mit Katzenschutzverordnung BW

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Massnahmeplan des Landes zum Erlass einer KatSchuVO

1. Schritt:

a. Dokumentation über hohe Katzenpopulation (Kolonien freilebender Katzen)

b. Dokumentation über Tierschutzprobleme (schlechter Gesundheitszustand

nicht für jedes Einzeltier, sondern allgemein zu begründen)

 

2. Schritt: Feststellung der Unwirksamkeit anderer Maßnahmen

 

3. Schritt: Prüfen, ob Abgrenzung von Gebiet sinnvoll (i.d.R. nicht, s.o.)

Sind die genannten Schritte erfolgt, kann eine Katzenschutzverordnung für das

gesamte Gemeindegebiet gemäß § 13b TierSchG beschlossen werden.

Nachweis hohe Katzenpopulation

In der Übersichtkarte sind die Fundorte der Katzen (nur der Katzen, die auch im Kreistierheim einen Platz bekommen konnten) aus Villingen-Schwenningen in den Jahren 2021-2023 zu sehen. Tiere, die beim Tierschutzverein verblieben, wieder ausgewildert wurden oder anderweitig eine Unterkunft bekamen, sind nicht eingerechnet.

Die Zahlen belegen einen deutlichen Anstieg von Jahr zu Jahr nicht zu Letzt 2023 eine Verdopplung der Katzen. Das Jahr 2023 ist noch nicht vorüber und die Katzen wurden nur bis 16.11.2023 in die Untersuchung mit aufgenommen. Bleibt die Fortpflanzungsrate stabil werden in 2024 über 200 Katzen erwartet, die in das Kreistierheim eingelieferte werden sollen, allein aus dem Gebiet Villingen-Schwenningen. Dabei ist zu erwähnen, dass die Jahreskapazität des KTH, für den gesamten Landkreis, bei 350 Katzen zu den jetzigen Verhältnissen liegt. Eine Aufnahme dieser Anzahl von Katzen bereits unwahrscheinlich ist, da im 2023 die Aufnahme schon zeitweise geschlossen werden musste.

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= somit ist eine hohe Population nachgewiesen.

Nachweis Gesundheitszustand

2022

Im Jahr 2022 wurden im Kreistierheim SBK 52 VS-Katzen eingeliefert (weitere Katzen beim TSV, dafür liegt keine Statistik zur Gesundheit vor). Sieben der Katzen konnten an ihre Besitzer zurückvermittelt werden. Bei sechs Katzen konnte eine Kastration nachgewiesen werden (wobei nur eine der Rückvermittelten kastriert war). Keine der Katzen hatte eine nachverfolgbare Kennzeichnung.

Krankheitsrate der Katzen 2022

78 % der VS Katzen zeigten Krankheitszeichen.  Im Jahr 2022 mussten 65% der eingelieferten VS Katzen gegen Endo- und Ektoparasiten behandelt werden. Es handelt sich hier um Erkrankungen durch z.B. Würmer und Flöhe, welche auch auf den Menschen übertragbar sind. Bei 33% war eine Behandlung mit Antibiotika erforderlich, um bakteriell verursachte Infektionen zu bekämpfen, darunter auch der Katzenschnupfen.

2023

Vom 1.1.2023 bis 16.11.2023 wurden im Kreistierheim SBK 105 VS-Katzen eingeliefert. Vier Katzen konnten an ihren Besitzer zurückvermittelt werden. Bei nur einer der 105 Katzen konnte eine Kastration nachgewiesen werden. Keine der Katzen hatte eine Kennzeichnung die nachverfolgbar war.

Krankheitsrate der Katzen 2023

86 % der VS Katzen zeigten Krankheitszeichen.  Im Jahr 2023 mussten 66% der eingelieferten VS Katzen gegen Endo- und Ektoparasiten behandelt werden. Bei 21% war eine Behandlung mit Antibiotika erforderlich. 7% der Katzen erlagen trotz Behandlung ihrer Krankheiten oder mussten euthanasiert werden.

 

 Bei 95 Jungtieren aus VS wurde festgestellt:

                                            Coronavirus                             Giardien                                      Parvovirose

29 Katzen 2022 VS                 76%                                      90%                                                 69%

66 Katzen 2023 VS                 68%                                      74%                                                 64%

 

Coronavirus, feline:

Erzeuger der felinen infektiösen Peritonitis (FIP) mit tödlichem Ausgang. Tiere, die nicht erkranken, können lebenslang infektiös für andere Katzen bleiben. Eine Impfung gibt es nicht, auch Halterkatzen sind gefährdet.

Giardien:

Sind sehr widerstandsfähige Einzeller, die zu starken wässrigen Durchfällen führen. Durch Dehydration und Nährstoffmangel verenden die Infizierten schlussendlich ohne Behandlung qualvoll. Sie sind auf den Menschen übertragbar und sind dort für die menschliche Giardiose verantwortlich.

Parvovirose:

Katzenseuche ist hochgradig ansteckend und tödlich, bei Kontakt können auch geimpfte Halterkatzen erkranken.

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= somit ist ein schlechter Gesundheitszustand nachgewiesen.

Feststellung Unwirksamkeit anderer Maßnahmen

Das Kreistierheim SBK informiert seine Kunden und die Öffentlichkeit seit Jahren, nachweisbar ab 2010, über die Notwendigkeit Katzen zu kastrieren, kennzeichnen und registrieren. Genutzte Medien sind social Media Kanäle, Homepage und Presse. Bei diversen Möglichkeiten wie Weihnachtsmärkte, Straßenfeste und Feste anderer Vereine werden Informationsstände betrieben.

Jährlich wiederholende Termine 2010-2019

Tag der offenen Türe im KTH September

Weihnachten für Tiere im KTH Dezember

Weihnachtmärkte Villingen, Schwenningen, Donaueschingen, St.Georgen, Hüfingen

Herbstfest Donaueschingen

Fressnapffest Hüfingen

Führungen Schulen etc.

 

Um Höfe daran zu hindern eigene Jungtiere zu produzieren gibt das Kreistierheim seit Jahren kastrierte Tiere kostenfrei als Mäusejäger ab.

Vermittlung von Katzen findet nur kastriert statt oder ist mit der Kastrationspflicht verbunden. Gemeinsam mit den Tierschutzvereinen im Landkreis werden jährlich bis zu 400 Katzen kastriert. Im Jahr 2023 waren es bis Oktober 163 Kastrationen nur im KTH, wobei allein 104 aus Villingen-Schwenningen kastriert werden mussten. Kastrationen werden aus Spendengeldern finanziert und setzen das Vorhandensein dieser voraus. Ausgehend von 120€ Kastrationskosten für weibliche Katzen und 90€ für männliche Katzen und einer gleichen Verteilung liegen diese im Jahr 2023 bei 17.115€ nur für VS Katzen.

Seit 2019 wird intensiv für Katzenschutzverordnungen im Landkreis geworben mit selbsterstellten Flyern, Broschüren und einer Petition mit über 2000 Unterschriften. Ordnungsämtern werden Präsentationen und Infomaterialien angeboten um Ihre Bürger zu informieren. Hier wird ebenfalls an die Katzenhalter appelliert ihre eigenen Tiere zu kastrieren, zu kennzeichnen und registrieren.

Maßnahmen der Stadt Villingen-Schwenningen über ihrer Pflicht hinaus sich um Fundtiere zu kümmern sind nicht bekannt und müssen bei der Stadt selbst eruiert werden.

= andere Maßnahmen sind somit nachgewiesen erreichen jedoch nicht ihr Ziel, die Population steigt weiter

Prüfung ob Abgrenzung Gebiet sinnvoll

Laut BMLE ist das kleinste Teilgebiet bereits die Kommune.

Eine weiter Abgrenzung des Gebietes ist nur dann sinnvoll, wenn ein Verbreiten einer Population und das Abwandern von Katzen wirksam verhindert werden kann. Durch weit entfernt gelegene Orte oder natürliche Grenzen wie Gewässer oder Gebirge. Das Streifgebiet eines potenten Katers beträgt einen Radius von bis zu 5 km.

Legt man einen 5km Radius über die Fundorte der Katzen wird ersichtlich, dass eine weitere Unterteilung des Gebietes keinen Sinn macht und die Vermehrung der Katzen nicht unterbricht.

Durch die farbliche Unterscheidung der Fundorte der Katzen können die Tiere verschiedener Generationen zugeordnet werden. Es ist davon auszugehen, dass es sich bei Vorhandensein aller drei Farben um eine mehrjährige Population handelt. Die immer weiter wächst, wenn der Kreislauf nicht unterbrochen wird.

= somit ist nachgewiesen, dass eine kleinere Unterteilung des Gebietes nicht sinnvoll ist.

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