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Das Problem ...

für den Tierschutz

Verwilderte Hauskatzen vermehren sich ungehindert im Schwarzwald-Baar Kreis. Der Zustand der Tiere ohne menschliche Überwachung ist erschreckend. Die Tiere leiden an tödlichen Krankheiten, nichtbehandelte Verletzungen oder sterben den Hungertod. Nur wenige Tiere können eingefangen und medizinisch versorgt werden. Vor Jahren gelang es den Tierschutzvereinen noch gemeinschaftlich die Zahl der streunernden Katzen gering zu halten. Mitlerweile sind einige Bereiche des Schwarzwald-Baar-Kreises gänzlich unversorgt. Über die Jahre brachen 5 aktive Tierschutzvereine weg, welche sich den verwilderten Katzen widmeten, Einfang- und Kastrationsaktionen durchführten.

Mittlerweile wird der Kreis nur noch von den Vereinen Villingen-Schwenningen, Triberg und St.Georgen versorgt.

Der TSV VS als grösster Verein versucht die unbetreuten Gebiete mitabzudecken, aber auch diesen holt die Realität ein. Nur noch wenige Menschen sind bereit ihre Freizeit für aktiven Tierschutz zu opfern. Das System ist dabei zusammen zu brechen.

 

Tierschützer warnen einheitlich: "Die Katzenpopulationen im Schwarzwald-Baar-Kreis sind nicht mehr ehrenamtlich in den Griff zu bekommen! Eine Lösung muss her!"

für das Kreistierheim

Kostenexplosion im Kreistierheim ! Schon lange ist die Pauschale nicht mehr ausreichend zur Finanzierung der Katzenschwämme.

Verwilderte Katzen werden häufig dann eingeliefert, wenn sie so krank sind, dass sie nicht mehr weglaufen. 

Um ein bereits schon so angeschlagenes Tier durch zu bringen bedarf es fast der Einzelbetreuung. Besonders verlassene Jungtiere sind sehr zeitintensiv und müssen auch Nachts alle 2 Stunden von Hand gefüttert werden. Das Pflegepersonal des Kreistierheims hat im Sommer über 100 Tiere zu betreuen, die Zeit reicht vorne und hinten nicht. Laien im Quarantänebereich sind leider nicht möglich, da es hier um Leben oder Tod geht. In 8 Stunden Arbeitszeit müssen die Tierpfleger versuchen allen Tieren gerecht zu werden und selbstverständlich auch den menschlichen Kunden. Trotz der Bezahlung auf Mindestlohnbasis opfern die Angestellten auch noch ihre Freizeit und Nachtruhe freiwillig, um die Tiere durch zu bekommen. Für weiter Angestellte, die dringend benötigt werden ist kein Geld vorhanden.

Ein weiteres Problem ist die Vermittelbarkeit der Katzen, viele der Verwilderten sind nicht mehr oder kaum zahm zu bekommen. Sie sind auch nach Genesung noch Träger eines ansteckenden Virus oder könnten unter Stress Rückfälle bekommen. Viele Tier konnten nur durch Ambutationen gerettet werden oder tragen noch sichtbare Wunden mit sich. Kunden scheuen sich so ein Tier aufzunehmen, insbesondere wenn es noch medikamentös weiter behandelt werden muss.

80% der Gesamtkosten sozialer Einrichtungen sind Personalkosten, weniger Katzen tragen zu geringeren Personalkosten und so zur besseren Finanzierung bei.

für das Kreisveterinäramt

Die Zuständigkeit des Veterinäramtes erstreckt sich über das gesamte Kreisgebiet.

Diese überprüfen, ob Tierhalter das Tierschutzgesetzt einhalten und sich angemessen um ihre Tiere kümmern.

 

Für das Veterinäramt sind verwilderte Katzen insofern ein Problem, da es keine eindeutigen rechtlichen Regelungen gibt. Zu einer angemessenen Pflege gehört auch, dass das Tier bei Verletzungen, Erkrankungen, aber auch vorbeugenden Behandlungen wie Impfungen oder gegen Parasiten zum Tierarzt gebracht wird. Doch wer ist Halter der verwilderten Tiere? Der Landkreis oder die Gemeinde? Handelt es sich laut Fundrecht um verlorengegangene Tiere und müssen diese deswegen durch das Fundbüro versorgt werden? Wie kann ein Halter rechtlich belangt werden und ihm die Unterversorgung seines Tieres bewiesen werden, wenn es doch dauerhaften Zugang nach draußen hat?

Das Veterinäramt sieht sich hier in einer unglücklichen Lage die kaum zu klären ist.

Dem Veterinäramt sind in vielen Tierschutzfällen die Hände gebunden, da es an rechtlichen Regelungen mangelt !

für Städte und Gemeinden

Vor dem Gesetz sind Tiere wie Sachen zu behandeln, so ist für Tiere die sich aktuell aus der Reichweite der Einwirkung ihres Halters befinden bzw. diesem der aktuellen Aufenthaltsort seines Tieres nicht bekannt ist, das örtliche Fundbüro zuständig. Städte und Gemeinden sind verpflichtet diese Tiere artgerecht unterzubringen, bis es seinem Besitzer wieder übergeben werden kann oder nach 6 Monaten versteigert werden darf. 

Die Feststellung ob es sich um ein verwildertes Tier handelt oder es sich außer Reichweite seines Besitzers aufhält, ist schwierig. Auch gibt es die Fragestellung, ob diese überhaupt getrennt werden können, da eine verwilderte Katze immer auf ein in menschlicher Obhut gehaltenes Tier zurück zu führen ist bzw. auf dessen Sperma. 

Spätestens wenn Gefahr in Verzug ist und Bürger durch eine streunende Katze in eine Notlage geraden können muss das Ordnungsamt handeln und das Tier unterbringen lassen. Auch andere Störungen der öffentlichen Ordnung durch herumstreunenden Katzen muss durch das Ordnungsamt nachgegangen werden und ggf. eine Handlung veranlasst werden.

Ein weiteres Problem liegt für die Ämter in den hohen Kosten, welche durch medizinische Notfallmaßnahmen an verunfallten Tieren entstehen. Oftmals müssen diese Notoperationen Tierarztpraxen übernehmen und haben keine Chance den Halter zwecks Kostenübernahme ausfindig zu machen. 

Insbesondere durch die fehlende Kennzeichnung der Katzen und ungehinderter Zeugungsfähigkeit entstehen den Ordnungsämtern hohe Kosten.

für den Deutschen Jagdverband

Anlässlich des Weltkatzentags macht der DJV darauf aufmerksam, dass verwilderte Hauskatzen die Artenvielfalt gefährden.

Insgesamt leben 14,8 Millionen Tiere in deutschen Haushalten, hinzu kommen rund 2 Millionen ohne Besitzer. Letztere töten nach Hochrechnungen jährlich mindestens 100 Millionen Vögel sowie 300 Millionen kleine Säugetiere und Reptilien. Der DJV fordert deshalb eine bundesweite Kastrations- und Registrationspflicht für Hauskatzen nach dem Paderborner Modell, welches bereits in hunderten Kommunen Verwendung findet. „Ziel muss es sein, die Quelle wildernder Hauskatzen zum Versiegen zu bringen“, sagt DJV-Pressesprecher Torsten Reinwald. Tierschutz sei für Jäger unteilbar und gelte auch für Wildtiere.                                                                                   (Quelle: 07. August 2019 (DJV) Berlin)

Verwilderte Hauskatzen sind Gefahr für die Artenvielfalt

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für den NABU (Naturschutzbund)

Vogelbestände im Siedlungsbereich, und vielleicht auch in unmittelbar angrenzenden Teilen der Agrarlandschaft, sind in vielen Fällen sicherlich niedriger als sie ohne Katzen wären. In extremen Fällen bei sehr hoher Katzendichte kann es sogar den Anschein haben, als gäbe es fast keine Vögel mehr in den Gärten.
Man sollte auch nicht vergessen, dass verwilderte Hauskatzen eine existentielle Bedrohung für unsere seltenen Wildkatzen sind, da es im Wald immer wieder zu Hybridisierungen beider Arten kommt, die letztendlich zum Aussterben der echten Wildkatzen führen können.

Wenn man überlegt, was zu tun ist, muss man sich als erstes klar machen, wie sich die 14,8 Millionen Hauskatzen in Deutschland aufteilen: Die „Stubentiger“ sind für die Vogelwelt harmlos. Freigänger, die dennoch ein zu Hause haben, jagen nur zum Zeitvertreib. Das größte Problem für die Vögel stellen verwilderte Hauskatzen dar. Sie sind gezwungen, ihren Nahrungsbedarf außer über menschliche Abfälle praktisch komplett durch die Jagd auf Kleintiere zu decken. Wenn es gelänge, die Bestände verwilderter Hauskatzen zu reduzieren, hätte man das Problem sicherlich auf ein erträgliches Maß verringert.                                                                                                                                      (Quelle: NABU 4.Dezember 2019)

Freigänger, die dennoch ein zu Hause haben, jagen nur zum Zeitvertreib. Das größte Problem für die Vögel stellen verwilderte Hauskatzen dar. 

Die Einführung einer Katzenschutzverordnung sehen Katzenliebhaber wie auch Katzenhasser als sinnvoll an. Die einen möchten das Leid verhindern die anderen die Vermehrung der ungeliebten Spezies. Es gibt verschiedene Probleme angefangen vom Katzenhäufchen im Vorgarten bis hin zu zerrissenen Mülltüten und Abfällen auf den Straßen. So ist eine streunende Katze noch hinnehmbar und findet oftmals einen willigen Futterlieferant in der Nachbarschaft. Doch spätestens im Sommer zur Paarungszeit herrscht Unstimmigkeit im Wohngebiet über die zugezogene Katze. Nächtliche Revierkämpfe zweier potenter Kater um eine rollige Kätzin hält die Nachbarschaft auf Trapp. Süß ist der frisch gezeugte Nachwuchs und nett anzusehen, doch spätestens wenn die nun ausgewachsenen Katzen nicht mehr scheu sind und selbständig die Häuser der Anwohner erkunden ist der Spaß vorbei. Das kleine Häufchenproblem im Vorgarten wird größer, der Müll auf der Straße mehr und die Anzahl kampfwilliger Kater steigt. Zudem machen sich erste Krankheitszeichen bemerkbar und Mütter haben Angst um ihre Kleinkinder und ungeborenen Kinder. Die eigenen Katzen gehen nicht mehr vor die Türe da draußen Gefahr von Rivalen droht und der Infektionsdruck steigt. Spätestens jetzt machen sich die ersten Menschen Gedanken um die netten Singvögel die im Sommer immer kamen und die Bodenbrüter welche so zahlreich im Garten waren. Doch wer ist nun noch bereit für die Lösung des Katzenproblems aufzukommen und wer ist nun überhaupt wieder zuständig?

Bürger werden durch Revierkämpfe, zerrissene Müllbeutel und kranken, verwahrlosten Katzen belästigt.

für die Bürger
für den Tourismus

Vielerorts besteht das Problem der verwilderten Hauskatzen so ist es für einige Menschen kein neues Bild verendete Tiere am Straßenrand zu sehen oder Katzen in deutlich verwahrlosten Zustand. Allerdings hat man in 788 Städten und Gemeinden in Deutschland bereits reagiert und eine Katzenschutzverordnung eingeführt. Warum gerade in einer so ländlichen und natürlichen Region wie der Schwarzwald und die Baar nicht gehandelt wird mag den Touristen schleierhaft bleiben.

Insbesondere da der Kreis mit dem Bau eines der modernsten Tierheimen bereits eindeutig Stellung bezogen hat und das Staatsziel Tierschutz fördert. 

Touristen aus Ländern mit noch fortgeschritteneren Tierschutzgesetzen werden das größte Augenmerk auf die Tiere haben, allen voran werden die  Schweizer Touristen die Missstände in der deutschen Gesetzgebung am schnellsten Auffallen.

 

Den Schwarzwald-Baar-Kreis, als erster Landkreis in Baden-Würtemberg welcher eine Katzenschutzverordnung umsetzt, erleben zu dürfen wäre der richtige Schritt in die Zukunft. 

Auf der anderen Seite fällt unter das Stichwort Tourismus auch Tiertourismus. Immer moderner werden die Rettungsaktionen von Auslandstieren. Dieser Trend hat auch die Katzen erreicht, und es muss damit gerechnet werden, dass mit der verstärkten Einführung von Auslandskatzen auch die Entwicklung der jetzigen Katzenproblematik zunimmt. Erfahrungsgemäß fördert dies gleichfalls die Verbreitung neuer bzw. in Deutschland noch selten vorkommenden übertragbarer Katzenkrankheiten.

Missstände im Tierschutz im Schwarzwald-Baar-Kreis fallen auf, mit vermehrten Import von Auslandskatzen muss gerechnet werden.

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Facebook: Katzenschutzverordnung SBK

E-Mail: Katzenschutzverordnung@tierheim-donaueschingen.de

Spendenkonto: Trägerverein 

Sparkasse Schwarzwald-Baar IBAN: DE33 6945 0065 0151 0135 80

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