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Katzenschutzverordnung

Verordnung zur Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen mit ungehindertem Zugang ins Freie

Die Flut der verwilderten Katzen im Landkreis ist nicht mehr einzudämmen. Verwilderte Hauskatzen sind entlaufene oder zurückgelassene Katzen, welche unkastriert Nachkommen gezeugt haben. Wachsen die Tiere ganz ohne menschlichen Einfluss auf, sind sie scheu, kämpfen alleine um ihr Überleben und verenden oft jämmerlich.
Bisher wurde der Bestand durch Kastrationsaktionen (einfangen und unfruchtbar machen) von Tierschutzvereinen kontrolliert. Durch fehlende ehrenamtliche Initiatoren und dem Rückgang von Spenden sind die Vereine nicht mehr in der Lage diese Arbeit zu leisten.

Das Problem muss nun nachhaltig gelöst werden, die Städte und Gemeinden sind gefragt, und dies bevor der Bestand der verwilderten Hauskatzen auf Millionen anwächst...

Jede Gemeinde im Schwarzwald-Baar-Kreis kann für sich eine Verordnung zum Schutz der Katzen erstellen. Wesentlicher Inhalt wäre eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Hauskatzen mit unkontrollierten Freigang.

Mehr zum Thema unter: https://www.tierheim-donaueschingen.de/katzenschutzverordnung

Wir setzen uns für eine entsprechende Verordnung ein, informieren gerne, veranstalten Führungen und Vorträge für Städte und Gemeinden im Schwarzwald-Baar-Kreis.
Zusätzlich kastrieren wir jährlich über 300 Katzen. Die jährlichen Kosten betragen gut 25.000 €.

Projekt in Zahlen

01.01.2019

Beginn des Projekts

25.000

Benötigte Gelder

0 Euro

Erhaltene Spenden

Projekt Galerie

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