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Hundeführerschein

Gesetzlicher Sachkundenachweis zum Führen und Halten von Hunden.

Sachkunde in der Hundehaltung und Ausbildung ist wichtiger denn je, durch die Pandemie ist die Nachfrage, insbesondere Neuhundehalter, nach einem Vierbeiner gestiegen. Im Tierschutzgesetz heißt es, wer ein Tier hält, muss dieses nicht nur artgerecht halten, die nötige Bewegung gewährleisten und Schmerzen, Leiden, Schäden verhindern, sondern auch noch über die angemessenen Fähigkeiten und Kenntnisse in der Ernährung, Pflege und Unterbringung verfügen.
Gute Hundehaltung fängt bereits in der Auswahl des passenden Gefährten an. Ein gesetzlich geforderter Hundeführerschein in Theorie und Praxis könnte zu mehr Wissenstransfer beitragen und zukünftige Haltungsprobleme frühzeitig verhindern.

Das Kreistierheim darf jetzt schon den D.O.Q. 2.0 (Dog Owner Qualification) Test in Theorie und Praxis abnehmen. Dieser ist in Niedersachsen von den Behörden anerkannt, in Baden-Württemberg gibt es noch keinen verpflichtenden Hundeführerschein. Es ist die Entwicklung von begleitenden Kursen zum Wissenstransfer geplant.

Projekt in Zahlen

01.01.2022

Beginn des Projekts

1.500

Benötigte Gelder

0 Euro

Erhaltene Spenden

Projekt Galerie

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