Unsere Dienstleistungen für den Schwarzwald-Baar-Kreis
Mit den Städten und Gemeinden im Schwarzwald-Baar-Kreis ist ein Fundtierkostenpauschalvertrag geschlossen.
Diesen können Sie hier einsehen:
In der Regel ist das Tierheim tgl. von 8-17Uhr besetzt.
Sollte dies nicht der Fall sein und Sie können niemanden erreichen oder Sie müssen nachts ein Tier einliefern, ist im Polizeirevier Donaueschingen ein Schlüssel hinterlegt.
Sie übernehmen die volle Haftung für die rechtmäßige Einlieferung und etwaige Kosten konform des Fundtierkostenpauschalvertrages.
Hier finden Sie den Leitfaden zur Tierunterbringung:
Über den Fundtierkostenpauschalvertrag ist mit den Städten und Gemeinden im Schwarzwald-Baar-Kreis die Aufnahme der Fundtiere geregelt. Ein Fundtier kann in der Regel jederzeit im Kreistierheim eingeliefert werden, die Voraussetzung hierfür ist eine Fundtieranzeige. Die Kosten der Unterbringung des Tieres im Kreistierheim sind über den Vertrag gedeckt. Für Einlieferungen nach 17 Uhr liegt ein Schlüssel auf dem Polizeirevier Donaueschingen bereit.
Die Behandlungskosten von Krankheiten (alle Maßnahmen, die nicht zur tierärztlichen Grundversorgung gehören), die bereits bei Einlieferung vorhanden waren, sind von den Städten und Gemeinden zu tragen.
Katzen können bis zur erlaubten Kapazität von 80 Tieren aufgenommen werden. Ist diese Grenze erreicht, wird die Aufnahme geschlossen und die Kommunen durch eine E-Mail informiert. Während der 14 Tage Aufnahmestopp sind die Kommunen selbst verantwortlich (auch finanziell) ihre Fundtiere unterzubringen. Ist die Zahl unter 70 Katzen gesunken, werden wieder Katzen mit aktueller Fundtieranzeige aufgenommen. Gelingt die Minimierung der Katzen nicht, wird ein weiterer Aufnahmestopp von 14 Tagen ausgerufen etc.
Sollen auf Grund von öffentlich-rechtlichen Vorschriften (Gefahrenabwehr/Tierschutz) Tiere eingeliefert werden, ist deren Unterbringung für 6 Wochen über den Vertrag gedeckt (sofern es keinen anderen Kostenträger gibt). Ab der 6. Woche erfolgt die Rechnungsstellung an die für die Sicherstellung zuständige Behörde, nach den aktuellen Tagessätzen.
Als gefährlich eingestufte Hunde können zwar im Kreistierheim untergebracht werden, werden aber grundsätzlich nicht als Eigentum übernommen. Der Eigentümer bleibt zahlungspflichtig bis zur Vermittlung !!! Mit den Tieren wird so weit wie möglich gearbeitet, um sie bei einer Beurteilung oder in einem Wesenstest vorzustellen.
Die Vorbereitung auf den Wesenstest und das Verhaltenstraining wird nur für die Städte und Gemeinden angeboten, in dessen Eigentum die Tiere stehen. Existiert ein Besitzer, welcher das Tier zurückmöchte, muss er auch selbst für die Erziehung des Hundes und notwendigen Hundetrainer sorgen.
Das Kreistierheim bietet nur eine Notfallunterkunft für diese Hunde, keine Langzeitplätze! Bitte beachten Sie, dass sobald eine Gefährlichkeit vermutet wird, fällt der entsprechende Tagessatz an und ebenfalls eine jährliche Erhöhung, sollte das Tier länger verbleiben.
Auftragsfahrten sind grundsätzlich immer kostenpflichtig, dabei wird eine Kilometergebühr und ein Stundenlohn der Mitarbeiter verrechnet. Fahrten müssen von der Behörde beauftragt werden. Die Abholung einer Fundkatze aus der Tierklinik, Mitarbeit bei Sicherstellungen etc. Sobald nicht nur gefahren werden soll, sondern auch eingefangen werden muss - insbesondere bei Einsätzen mit gefährlichen Hunden - sind zwei Mitarbeiter nötig. Bitte melden Sie den Termin Ihrer geplanten Fahrt rechtzeitig an, damit wir Personal vorhalten können.
Für Tiere, die aufgrund der Tollwutverordnung eingeliefert werden, gilt eine Pauschale.
Während dem Aufenthalt im Tierheim ist ein Besuch nicht möglich.
Tollwutpauschale Hund 1500€ brutto
Tollwutpauschale Katze 1200€ brutto
Pauschalpreis
inkl. höchstens 40 Tage Unterbringung
Futter, Entwurmung, 2x Impfung, 1x Chip
Heimtierausweis, 1 x Blutentnahme, 1 x Tollwuttiter,
Fahrten zum Tierarzt, Vor- und Nachkontrolle durch den Amtsveterinär
Ab dem 40. Tag wird der aktuelle Tagessatz berechnet, zusätzliche Untersuchungen und andere Extras werden gesondert abgerechnet.
Privatpersonen aus dem Landkreis Schwarzwald-Baar können im Kreistierheim eine Aufnahme ihres Tieres anfragen. Es bleibt die Entscheidung des Vereines, ob und wann, das Tier aufgenommen wird. Bei Aufnahme wird eine Abgabegebühr fällig.
Fragen Sie uns, vielleicht können wir weiterhelfen.
Gerne geben wir auch Führungen durchs Haus, Präsentationen zu einem Thema aus dem Haustierbereich, Informationen zu gängigen Themen wie Katzenschutzverordnung oder Hundeführerschein und was Sie gerne noch so wissen möchten…
