Unsere Dienstleistungen für andere Landkreise
Gerne können Sie jederzeit die Unterbringung eines Tieres anfragen. Für Städte und Gemeinden anderer Landkreise gilt immer eine Kostenpflicht ab dem 1. Tag zu den regulären Tagessätzen zuzüglich notwendiger tierärztlicher Kosten. Eingelieferte Tiere müssen über eine gültige ihrer Tierart entsprechenden Impfung und Entwurmung verfügen. Ist dies nicht der Fall oder kann nicht nachgewiesen werden, muss dies schnellstmöglich nachgeholt werden. Die Tiere bleiben kostenpflichtig bis zu ihrer Abholung oder Vermittlung. Rechnungsstellung erfolgt immer an die einliefernde Behörde.
Auftragsfahrten sind grundsätzlich immer kostenpflichtig, dabei wird eine Kilometergebühr und ein Stundenlohn der Mitarbeiter verrechnet. Fahrten müssen von der Behörde beauftragt werden. Abholung einer Fundkatze aus der Tierklinik, Mitarbeit bei Sicherstellungen etc. Sobald nicht nur gefahren werden soll, sondern auch eingefangen werden muss - insbesondere bei Einsätzen mit gefährlichen Hunden - sind zwei Mitarbeiter nötig. Bitte melden Sie den Termin Ihrer geplanten Fahrt rechtzeitig an, damit wir Personal vorhalten können.
Für Tiere, die aufgrund der Tollwutverordnung eingeliefert werden, gilt eine Pauschale.
Während dem Aufenthalt im Tierheim ist ein Besuch nicht möglich.
Tollwutpauschale Hund 1500€ brutto
Tollwutpauschale Katze 1200€ brutto
Pauschalpreis
inkl. höchstens 40 Tage Unterbringung
Futter, Entwurmung, 2x Impfung, 1x Chip
Heimtierausweis, 1 x Blutentnahme, 1 x Tollwuttiter,
Fahrten zum Tierarzt, Vor- und Nachkontrolle durch den Amtsveterinär
Ab dem 40. Tag wird der aktuelle Tagessatz berechnet, zusätzliche Untersuchungen und andere Extras werden gesondert abgerechnet.
Fragen Sie uns, vielleicht können wir weiterhelfen.
Gerne geben wir auch Führungen durchs Haus, Präsentationen zu einem Thema aus dem Haustierbereich, Informationen zu gängigen Themen wie Katzenschutzverordnung oder Hundeführerschein und was Sie gerne noch so wissen möchten…
